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E-Shishas

E-Shishas sind elektronische Shisha-Alternativen ohne glühende Kohle. Die Hoosh-Geräte arbeiten als Pod-System mit 8 ml Füllmenge, nikotinfrei und mit fruchtigen Aromen für rund 2400 Züge. Du erhältst sie als Starter-Set mit Akku oder als Pods zum Wechseln. Im Vergleich zur klassischen Shisha brauchst du weder Kohle noch Wasser. Abgabe ab 18.

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2 Produkte · 12 Varianten

  • An Lager

    5 Farben

    Hoosh

    e-Head

    8 ml

    CHF 89.90

E-Shishas kaufen

E-Shishas verdampfen Liquid statt Tabak zu verbrennen; Nikotinangaben findest du beim Produkt.

Häufige Fragen zu E-Shishas

Was ist eine E-Shisha?

Eine E-Shisha ist ein elektronisches Gerät, das ein Liquid verdampft statt Tabak mit Kohle zu erhitzen. Es gibt kompakte Stick-Formen sowie Aufsätze, die auf einen klassischen Shisha-Kopf gesetzt werden. Da keine Kohle verwendet wird, entfällt das Durchglühen und es entsteht kein Kohlenmonoxid aus Kohle.

Was ist der Unterschied zwischen Stick und Shisha-Aufsatz?

Ein E-Shisha-Stick ist ein handliches Gerät im Stiftformat und funktioniert eigenständig. Ein elektronischer Aufsatz (E-Kopf) ersetzt den Tabakkopf auf deiner bestehenden Shisha, sodass der Rauch wie gewohnt durch das Wasser gezogen wird. Prüfe beim Aufsatz, ob Zapfen und Dichtung zu deiner Rauchsäule passen.

Wie lade ich eine E-Shisha auf?

Die meisten Geräte haben einen integrierten Akku, der über USB-C geladen wird. Die Ladezeit liegt je nach Kapazität meist zwischen einer und zwei Stunden. Verwende ein geeignetes Ladegerät, lade nicht unbeaufsichtigt über Nacht und schütze den Akku vor Hitze und Feuchtigkeit.

Welche Liquids passen in eine E-Shisha?

Wiederbefüllbare Geräte verwenden herkömmliche E-Liquids mit einem PG/VG-Verhältnis, das zur Coil passt; Angaben dazu findest du in der Produktbeschreibung. Für dichten Dampf werden oft Liquids mit hohem VG-Anteil genutzt. Vorgefüllte Geräte oder Pods lassen sich nicht wieder befüllen und werden als Ganzes ersetzt.

Ab welchem Alter darf ich E-Shishas kaufen?

E-Shishas fallen in der Schweiz unter das Tabakproduktegesetz (TabPG), auch wenn sie nikotinfrei sind. Die Abgabe erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren, das Alter kann bei Bedarf überprüft werden. Beachte ausserdem, dass für E-Shishas in vielen Kantonen dieselben Regeln zum Konsum in öffentlichen Innenräumen gelten wie für herkömmliche Rauchwaren.